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   BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 23.15   

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https://dejure.org/2016,11280
BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 23.15 (https://dejure.org/2016,11280)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.2016 - 2 B 23.15 (https://dejure.org/2016,11280)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 2016 - 2 B 23.15 (https://dejure.org/2016,11280)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 Abs 1 S 1 VwGO, § 98 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 407 ZPO, § 444 ZPO
    "Gesundheitszustand" als Beweisgegenstand; Stellung von Amtsarzt und gerichtlichem Sachverständigen

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    'Gesundheitszustand' als Beweisgegenstand - Stellung von Amtsarzt und gerichtlichem Sachverständigen

  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines Polizeibeamten in den Ruhestand wegen Polizeidienstunfähigkeit und allgemeiner Dienstunfähigkeit; Tatsachengerichtliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit; Unabdingbarkeit einer persönlichen Befragung des ...

  • rewis.io

    "Gesundheitszustand" als Beweisgegenstand; Stellung von Amtsarzt und gerichtlichem Sachverständigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1 S. 1; ZPO § 444
    Versetzung eines Polizeibeamten in den Ruhestand wegen Polizeidienstunfähigkeit und allgemeiner Dienstunfähigkeit; Tatsachengerichtliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit; Unabdingbarkeit einer persönlichen Befragung des ...

  • datenbank.nwb.de

    "Gesundheitszustand" als Beweisgegenstand; Stellung von Amtsarzt und gerichtlichem Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Sachaufklärungspflicht des Verwaltungsgerichs - und seine Grenzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Dienstfähigkeit - und das gerichtliche Sachverständigengutachten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Substantiierte Beweisanträge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtssachverständiger vs. Privatgutachter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 23.15
    Nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO obliegt den Tatsachengerichten die Pflicht, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1985 - 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 6. Oktober 1987 - 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 S. 1).

    Die Verpflichtung zur Ergänzung des vorliegenden Gutachtens folgt nicht schon daraus, dass ein Beteiligter dieses als Erkenntnisquelle für unzureichend hält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1985 - 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 ; Beschluss vom 29. Mai 2009 - 2 B 3.09 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 5 Rn. 7).

  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 23.15
    Das Substanziierungsgebot verlangt vielmehr, dass die Tatsache vom Beteiligten mit einem gewissen Maß an Bestimmtheit als wahr und mit dem angegebenen Beweismittel beweisbar behauptet wird (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 - juris Rn. 41 ; Beschluss vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 - juris Rn. 49).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 23.15
    Die Aufklärungspflicht verlangt hingegen nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil deren Ergebnis nach seinem Rechtsstandpunkt für den Ausgang des Rechtsstreits unerheblich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 und Beschluss vom 11. Februar 2016 - 2 B 51.14 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 23.15
    Das Substanziierungsgebot verlangt vielmehr, dass die Tatsache vom Beteiligten mit einem gewissen Maß an Bestimmtheit als wahr und mit dem angegebenen Beweismittel beweisbar behauptet wird (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 - juris Rn. 41 ; Beschluss vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 - juris Rn. 49).
  • BVerwG, 31.10.2012 - 2 B 33.12

    Disziplinarklageverfahren; dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 23.15
    Erhebt der Privatarzt dagegen substanziierte Einwendungen, hängt die Verwertbarkeit davon ab, ob der gerichtliche Sachverständige bzw. der Amtsarzt mit fachärztlicher Unterstützung schlüssig und nachvollziehbar darlegen können, aus welchen Gründen sie den Einwendungen nicht folgen (BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - 2 B 33.12 - NVwZ-RR 2013, 115 Rn. 35).
  • BVerwG, 03.06.2014 - 2 B 105.12

    Erledigung einer Zurruhesetzungsverfügung; Verhältnismäßigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 23.15
    Wird das Sachverständigengutachten ohne eine persönliche Befragung des Beamten erstellt, so muss der Sachverständige plausibel begründen, warum er bei der Erstellung seines Gutachtens auf diese verzichten konnte (BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 B 105.12 - Buchholz 232.0 § 44 BBG 2009 Nr. 3 Rn. 43).
  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisantrag; Sachverständigenbeweis; Einholung

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 23.15
    Die Verpflichtung zur Ergänzung des vorliegenden Gutachtens folgt nicht schon daraus, dass ein Beteiligter dieses als Erkenntnisquelle für unzureichend hält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1985 - 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 ; Beschluss vom 29. Mai 2009 - 2 B 3.09 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 5 Rn. 7).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 C 7.11

    Polizeivollzugsbeamter; Dienstunfähigkeit; Polizeidienstunfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 23.15
    Denn durch die mehrfache, nicht nachvollziehbar begründete Weigerung des Klägers, sich für eine persönliche Untersuchung durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen zur Verfügung zu stellen, hätte das Oberverwaltungsgericht zum Nachteil des Klägers dessen Dienstunfähigkeit nach dem Rechtsgedanken der §§ 444 und 446 ZPO ebenfalls annehmen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 C 7.11 - Buchholz 237.95 § 208 SHLBG Nr. 1 Rn. 14; Beschluss vom 21. Februar 2014 - 2 B 24.12 - Buchholz 237.8 § 56 RhPLBG Nr. 3 Rn. 11).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 2 B 72.09

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 23.15
    Dies gilt auch für die Einholung von Gutachten oder die Ergänzung vorhandener Gutachten oder Arztberichte und selbst dann, wenn eine solche Maßnahme der Sachverhaltsermittlung von einem Beteiligten angeregt worden ist (BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1987 - 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 S. 2; Beschluss vom 30. Juni 2010 - 2 B 72.09 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 11.02.2016 - 2 B 51.14

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Ruhestandsbeamten wegen Besitzverschaffung von

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 23.15
    Die Aufklärungspflicht verlangt hingegen nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil deren Ergebnis nach seinem Rechtsstandpunkt für den Ausgang des Rechtsstreits unerheblich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 und Beschluss vom 11. Februar 2016 - 2 B 51.14 - juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 04.06.2021 - 90 K 2.19

    Unterbliebene Erstellung gerichtlich erforderter Befundberichte über eigene

    Im Gegensatz zu einem Privatarzt, der womöglich bestrebt ist, das Vertrauen des Patienten zu erhalten, nehmen sowohl Amtsarzt als auch gerichtlicher Sachverständiger die Beurteilung nach ihrer Aufgabenstellung unbefangen und unabhängig vor (BVerwG, Beschluss vom 27. April 2016 - 2 B 23/15 - juris Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2024 - 5 ME 115/23

    Dienstunfähigkeit; Untersuchungsanordnung; Untersuchungsaufforderung; Weigerung

    Vielmehr kann die unberechtigte Weigerung eines Beamten, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, als ein negatives Indiz für die Annahme seiner Dienstunfähigkeit gewertet werden ( BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 17.10 -, juris Rn. 12, 23; Beschluss vom 27.4.2016 - BVerwG 2 B 23.15 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 14.3.2019 - BVerwG 2 VR 5.18 -, juris Rn. 28; Nds. OVG, Urteil vom 23.2.2010 - 5 LB 20/09 -, juris Rn. 36).

    Danach kann im Rahmen der freien Beweiswürdigung auf die Dienstunfähigkeit geschlossen werden, wenn der Beamte durch sein Verhalten die Feststellung seines Gesundheitszustands bewusst verhindert ( BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 17.10 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 27.4.2016 - BVerwG 2 B 23.15 -, juris Rn. 27).

  • BVerwG, 30.01.2019 - 6 A 1.17

    Adolf Eichmann; Akten mit Personenbezug; Amtsermittlungspflicht;

    Die Aufklärungspflicht verlangt hingegen nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil deren Ergebnis nach seinem Rechtsstandpunkt für den Ausgang des Rechtsstreits unerheblich ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 1.11 - BVerwGE 142, 132 Rn. 25 f.; Beschluss vom 27. April 2016 - 2 B 23.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:270416B2B23.15.0] - DokBer 2016, 315 Rn. 11 m.w.N.).
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